“Wer hat Angst vor Kinderrechten? Gedanken zur umstrittenen Frage nach den Kinderrechten im Grundgesetz.”

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Dass das Thema Kinderrechte kontrovers diskutiert wird, ist zunächst ein sehr befremdender Gedanke. Denn wer möchte nicht, dass Kinder weltweit gut aufwachsen, ihre Rechte geschützt sind und sich alle ihrem Wohl verpflichtet fühlen? Warum sollte das nicht im deutschen Grundgesetz verankert werden, wie es dir UNICEF (weltweit) einfordert? Doch weit gefehlt.Im deutschen Bundestag gab es zwar eine konkrete erste Eingabe und auch eine erste Lesung (Diskussion), allerdings ohne Einigung. Um die Frage der Kinderrechte und insbesondere um deren Verankerung im Grundgesetz ist ein erbitterter Streit entbrannt. Mit Überschriften wie „Elternrecht zum Abschuss freigegeben“ oder der Petition mit dem programmatischen Titel „Hände weg vom Grundgesetz – ‘Kinderrechte’ sind gefährlich!“, die schon von über 49 Tausend Menschen unterschrieben wurde, läuft eine empörte Kampagne, die vor Kinderechten im Grundgesetz eindringlich warnt.

Aber was ist so besorgniserregend an den Kinderrechten?

Schauen wir exemplarisch auf diese sehr aktive konservative Allianz, die sich aus der Bewegung „Demo für alle“, der in Spanien beheimateten Stiftung „CitizenGO“, sowie dem Medienpartner „Junge Freiheit“ und die katholische „Tagespost“ zusammensetzt. Im Bundestag wird die Initiative von der AfD unterstützt. Gemeinsam führten sie in München letztes Jahr ein Symposium unter dem Motto: „Elternrecht versus Staat: Wohin führen „Kinderrechte“ im Grundgesetz?“ durch. Bei Betrachtung der Argumente wird deutlich, dass es weniger um Kinderrechte als vielmehr um Elternrechte geht. Und schaut man auf die inhaltlichen Ziele der „Demo für alle“, dann geht es nach eigener Aussage um ein dreifaches Ziel: Der Vorrang von Ehe und Familie vor, das Ende der Gender-Ideologie und vor allen gegen die Frühsexualisierung von Kindern in Kitas und Schulen. Vor allem letzteres zieht sich wie ein roter Faden durch alle Argumentationen. Denn die Kritiker sehen das natürliche Recht der Eltern auf die Erziehung der eigenen Kinder in Frage gestellt. So nennt Prof. Dr. Thomas Stark von der Phil.-Theol. Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz in St. Pölten das Elternrecht ein unverhandelbares Naturrecht und der Menschenrechtsexperte Laurence Wilkinson von ‘Alliance Defending Freedom International’ warnt eindringlich vor europaweiten staatlichen Angriffen auf die Familien. Die Kinderechte werden als „Trojanisches Pferd“ gesehen, durch die der Staat mehr Eingriffsrechte in die Familie bekommt. Wohin das in der Geschichte geführt habe, könne man an den gescheiterten Versuchen von Sozialismus und Kommunismus deutlich erkennen. Gestützt wird diese Auffassung vom Richter am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen und Professor für Öffentliches Recht, Staatsrecht und Verfassungstheorie an der Universität Leipzig Arnd Uhle. Er sieht in der Einführung von Kinderrechten in die Verfassung einen Paradigmenwechsel zulasten der Eltern. Diese Sorge teilen neben konservative Katholiken besonders viele Evangelikale. Die zentrale Angst zeigt sich beispielhaft in dem Satz der besagten Petition: „Die Kinder werden losgelöst von ihren Eltern und somit nicht als Teil der natürlichen Einheit Familie betrachtet.” Dieser Satz zeigt, dass die Gegner der Kinderrechte der modernen Idee individueller Menschenrechte insgesamt kritisch gegenüberstehen, die nicht nur die Rechte des Kollektivs Familie schützen, sondern auch jeden einzelnen Teil der Familie wie Kind und Frau. Die Individualrechte der Kinder möchte die Erziehungswissenschaftlerin Dr. Claudia Kittel, die seit 2015 die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte leitet, schützen. Ihr geht der Entwurf der Bundesregierung nicht weit genug, sie bemängelt vor allem, dass es damit auch kaum rechtlichen Mittel gibt, Kinderrechte durchzusetzen. Die Kritik am Entwurf kann sie nicht nachvollziehen und sieht dies als ein Missverständnis: „Viele Erwachsene glauben, dass nach einer Grundgesetzänderung die Meinungen von Kindern vorrangig gegenüber allen anderen Beweggründen, die auf eine staatliche Entscheidung Einfluss haben, zu berücksichtigen seien. So ist es nicht gemeint. Die Interessen der Kinder sollen behandelt werden wie alle anderen Interessen auch.“

Woher kommt diese Besorgnis?

Blicken wir auf die Erziehungspraxis evangelikaler Christinnen und Christen, sehen wir – wie die Studie „Zwischen Furcht und Freiheit. Das Dilemma der christlichen Erziehung“ zeigt, dass besonders bei der Sexualerziehung eine Grundangst herrscht. Auch wenn der Erziehungsstil von sogenannten ‚hochreligiösen’ Eltern insgesamt warmherziger und demokratischer geworden ist, wollen von den 1700 befragten Elternteile nur zwei Prozent Anderen das Reden über das Thema Sexualität in der Erziehung überlassen. Sexualerziehung ist Elternrecht. Dies hat auch mit den Erwartungen der Eltern an die eigenen Kinder in diesem Bereich zu tun. So wünschen sich 71% von ihrem Kind, dass es mit Sexualität bis zur Ehe wartet, nur 20% hätten kein Problem damit, wenn ihr Kind homosexuell wäre und über 60% glauben, dass die aktuelle Genderdebatte mehr schade als nütze. Hier sind wir am inhaltlichen Kern der Auseinandersetzung angekommen, der Angst der Eltern vor staatlicher Einflussnahme in sexualethischen Fragen.

Und immer wieder die Frage nach Sex und Gender

Deutlich wird dies beispielsweise, wenn die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht in ihrem Gesetzentwurf davon spricht, dass Kinder den „Anspruch auf rechtliches Gehör“ bekommen sollen und die Kritiker darin eine Abschaffung des Elternrechts lesen, wie sie aus ihrer Sicht die internationale Transgender- und LGBT-Lobby schon lange plane. Schauen wir uns diese Vorwürfe an, dann stellen wir fest, dass die International Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer and Intersex (LGBTQI) Youth & Student Organisation (IGLYO) tatsächlich das „Kindesinteresse“ („best interest of the child“) stärken will, da in den letzten Jahren eine steigende Zahl von Transidentität bei Kindern festzustellen war. Ziel ist es, dass die betroffenen Kinder ein Mitspracherecht bei der freien Entwicklung der eigenen sexuellen Identität bekommen. Wie komplex dieses Thema allerdings ist, zeigt ein Blick auf die aktuelle Forschung, die gerade bei Transidentität bei Kindern sehr vorsichtig agiert, wenn es um die Feststellung der Gründe mitten in der geschlechtlichen Entwicklung geht oder gar um die Frage, ob ein irreversibler operativer Eingriff durchgeführt werden soll. Gerade dieses Beispiel macht auch deutlich, dass es bei der ganzen Diskussion nicht um eine Auseinandersetzung von Lobbygruppen gehen darf, sondern um das Kindeswohl selbst und dies nur gelingen kann, wenn alle Beteiligten miteinander zugunsten der Kinder arbeiten. Denn die Ungleichbehandlung von Kindern in Deutschland ist nach dem aktuellen Kinderrechte-Index 2019 alarmierend. Hier geht es um die existenziellen Themenbereiche wie Kinderarmut, Bildungschancen, Mitspracherecht, kindgerechte Justiz oder kinderfreundliche Orte und Städte. Hier besteht noch viel Nachholbedarf und gemeinsame Anstrengungen sind dringend nötig. Oder nehmen wir die Thematik Gewalt in der Erziehung. Obwohl dies seit dem Jahr 2000 durch Paragraph 1631 Abs. 2 im Bürgerliches Gesetzbuch gesetzlich verboten ist, schlagen laut einer repräsentativen Forsa Studie 40% der Eltern bundesweit (ab und zu) ihr Kind. „Leichte Gewalt“ nennt man dies, wenn das Schlagen einen Klaps auf den Po oder eine Ohrfeige darstellt. Nicht besser sieht es in der eben erwähnten evangelikalen Erziehung beim Thema „leichte Gewalt“ aus, hier schlagen 42% ihre Kinder (von selten bis häufiger). Minderjährige haben aber ein Recht auf gewaltfreie Erziehung und schon ein Klaps oder eine Ohrfeige beschneidet dieses Recht. Auch deshalb ist es notwendig, Kinderrechte in Deutschland zu stärken. Dies gilt auch für das Thema sexualisierte Gewalt, das gerade zurecht im Fokus der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit steht.

Müssen die Kinderrechte denn unbedingt ins Grundgesetz?

Beim Thema Kinderrechte geht es um weit mehr als eine sexualpädagogische Auseinandersetzung, dies wird auch deutlich, wenn wir die zehn Grundrechte für Kinder anschauen: Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung, Recht auf einen Namen und Staatszugehörigkeit, Recht auf Gesundheit, Recht auf Bildung und Ausbildung. Recht auf Freizeit, Spiel, Erholung, Recht auf Information und sich mitzuteilen, Recht auf Privatsphäre, Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung, Recht auf eine Familie, Recht auf elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause, Recht auf Betreuung bei Behinderung. Aber müssen den die Kinderrechte wirklich ins Grundgesetzt? Ist da nicht alles gesagt? Der Jurist Dr. Philipp B. Donath von der Goethe Universität Frankfurt schreibt in seinem Verfassungsblog zur Notwendigkeit der Kinderrechte im Grundgesetz: „Allerdings sind vielen Gerichten und Behörden die bereits geltenden verfassungsrechtlichen Kinderrechte nur wenig bekannt und es herrscht ein deutliches Umsetzungsdefizit. Dies hat sicher auch damit zu tun, dass Art. 2 Abs. 1 GG eben nicht ausdrücklich ausspricht, welche spezifischen verfassungsmäßigen Rechte Kinder in Deutschland haben, etwa dass ihr Wohl bei sämtlichen Maßnahmen, die sie betreffen, vorrangig zu berücksichtigen ist und dass Kinder in solchen Fällen beteiligt werden müssen.“ Und würde sich dann was ändern? Ja, denn dann würden zum Beispiel Flüchtlingskinder, die keinen Schutzstatus besitzen, einen bekommen! Dann müssten wir über Kinderarmut reden, denn mit 14,4 Prozent lieg diese auf konstant hohem Niveau und die ärmsten zehn Prozent der Paarhaushalte in Deutschland mit einem Kind lediglich 364 Euro pro Monat für ihr Kind zur Verfügung haben und jedes zehnte Kind in Deutschland ohne Frühstück zur Schule geht. Diese strukturellen Probleme können nur mit gemeinsamen politischen Anstrengungen geändert werden. Die Frage wird sein, wie Kinderrechte mehr werden als eine Bewusstseinsschärfung einer allgemeinen guten Sache. Denn gerade die strukturellen Bedingungen für Kinder müssen sich verbessern, was dies aber im konkreten Fall bedeutet und welche Konsequenzen dies zum Beispiel für die Jugendämter hat, dass weiß bisher noch niemand genau. Ein Beispiel ist die seit 2018 eingeführte Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ für Familien, die das Recht auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen von Kindern unterstützen soll und dafür 51 Millionen Euro bereit stellt, die unter anderem die Jugendämter zur Stärkung von Netzwerkstrukturen befähigt. Die Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz ist also ein deutliches politisches Zeichen, das zum Wohl der Kinder umgesetzt werden soll. Denn es kann nicht sein, dass Kinder die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft bleiben und dabei kaum die Möglichkeit besitzen, ihre eigene Rechte einzufordern. Gerade als Christ*innen und Kirchen sollten wir sie unterstützen!

 

Hier der Link zur aktuellen Debatte im Bundestag.

Und hier eine weitere interessante Argumentation vom “Vereinbarkeitsblog”.

 

11 Comments

  1. Toller Beitrag. Vor allem der enttarnende Teil über die evangelikalen, fundamentalistischen Motivationen und Ängste sind klasse.
    Danke dafür.

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  2. Steffen

    Ihr Lieben,
    Ich bin schockiert! Über Corona wird täglich berichtet, über das Vorhaben um die Aufnahme von “Kinderrechten” ins Grundgesetz wird geschwiegen…

    Kinderrechte -das hört sich doch erst mal toll an, oder?

    In diesem “wohlwollenden” Gesetzesentwurf verbirgt sich aber ein Trojanisches Pferd:  die Bevormundung der Eltern durch den Staat. *Die Stärkung der Kinderrechte bedeutet nämlich die Aushebelung der Elternrechte.*
    Künftig soll der Staat darüber entscheiden, was wirklich gut für Kinder ist und was nicht…Wollt ihr das???

    In Norwegen wurde dieses Gesetz bereits im GG aufgenommen und es passieren grausame Dinge die ganz und gar nicht dem Wohle der Kinder und ihren Familien dienen. Beispielsweise hat ein Kind dort ein Recht darauf, zu vorgeschriebenen Zeiten gestillt zu werden. Stillt eine Mutter anders, kann sie das Kind weggenommen bekommen. Die Kinder dort haben ebenso ein Recht auf ein eigenes Kinderzimmer. Ist dies nicht der Fall, liegt bereits eine Kindeswohlgefährdung vor. Auch bei schlechten Zähnen und Karies wird eine Kindeswohlgefährdung angenommen.
    Einer anderen Familie wurde – ohne Vorwarnung- das 4 Wochen alte Kind weggenommen, weil die Mutter vor 8 Jahren eine Psychische Diagnose hatte. Obwohl sie seit Jahren Ärztlich bestätigt wieder völlig gesund war, und sie sich nichts zu Schulden kommen lies, hat sie bis heute ihr Kind nicht zurück bekommen.

    In dieser ARTE Dokumentation werden diese und andere unfassbare Familienschicksale in Norwegen gezeigt:
    Norwegen: So schützen sie Kinder? https://www.youtube.com/watch?v=ePDr1JKzJKY

    Genau das blüht uns auch in Deutschland, wenn das Gesetz durch geht. Mit der Verankerung der Kinderrechte im GG wäre es nicht mehr nötig, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, um den Eltern die Kinder zu entziehen. In Norwegen finden täglich mehrere solcher Inobhutnahmen statt.  

    Und, Leute, Norwegen!!! Es geht hier nicht um irgendein korruptes Land, das weit weg ist und sowieso niemand kennt…. Das passiert täglich in Norwegen. Ist das zu fassen? Ich kann es kaum glauben…

    Wir leben in herausfordernden, bewegten Zeiten. Aber ich glaube fest daran: gemeinsam sind wir stark und können was bewegen!

    Hier kannst du dich noch weiter informieren: https://www.youtube.com/watch?v=w2Ja_zoVw44

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    • Ja, ich kenne den Film und die Situation ist in Deutschland eine ganz andere und auch die Diskussion um die Kinderrechte. Das norwegische Jugendamt “Barnevernet” wurde schon 1992 eingeführt und es ist eher eine Frage der Machtverhältnisse als eine der Kinderrechte. Ich kann die Situation in Norwegen nicht völlig beurteilen, aber wenn die Übergriffe von Barnevernet teilweise stimmen, dann ist es ja gut, dass es Kritik gibt. Allerdings gibt es eben auch viele Fälle, wo es weiterhin Streit geben wird, auch in Deutschland, als Beispiel ist die Frage nach der Zulässigkeit von “Gewalt in der Erziehung”, offiziell verboten, aber gerade im konservativen Milieu (wie die erwähnte Studie zeigt) noch ganz und gäbe. Sollte das Jugendamt da eingreifen? Was wäre da deine Meinung? Oder haben die Eltern das “Naturrecht” für die Erziehung und sie dürfen machen was sie wollen…

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  3. Was für ein steiler Artikel!

    Worum geht es hier eigentlich: Was ist eigentlich das Ziel dieser Initiative, die die Grundrechte der Kinder im GG verankern will? Haben wir in Deutschland einen Bedarf, ein nicht auch auf der bestehenden Gesetzesgrundlage anpackbares Defizit? Wo ist die Angst? Sind wir nicht gut aufgestellt?
    Verstehe ich es richtig: du unterstellst den Kritikern, dass sie die Sexualität ihrer Kinder kontrollieren wollen?
    Dann drehen wir diese Hypothese mal um und fragen: Will diese Initiative die Sexualität der Kinder aus dem Einflussbereich der Eltern befreien? Will diese Initiative die Mainstreamwerte in alle Familien tragen – und dafür nun eine gesetzliche Grundlage schaffen?
    Auf jeden Fall wird diese Initiative zu einer Verunsicherung der Eltern in der Erziehung beitragen.
    Häusliche Gewalt und Vernachlässigung ist doch meist ein Ausdruck von Hilflosigkeit und Überforderung der Eltern. Daher wird eine grundrechtliche Verankerung die Probleme nicht lösen, sondern durch eine zusätzliche Verunsicherung verstärken.
    Wir würden unsere Kinder und Familien vielmehr stärken, wenn wir die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützten. Beispielsweise durch Coachingangebote für ein gleichwertiges Miteinander in der Familie, und ein Training Konflikte macht- und gewaltfrei zu lösen.
    Das würde dann die Kinder stärken. Nichts wünschen sich Kinder mehr als tolle starke Eltern, die ihnen Halt geben!
    Sprachlich ist ja bei uns in Deutschland oft von Rechten und Pflichten die Rede. Ich würde dieser Initiative gerne diese Koppelung empfehlen, damit es im Gleichgewicht bleibt. Wenn nur Rechte gestärkt werden, besteht die Gefahr, dass es einseitig wird. Jeder Bürger hat Rechte und Pflichten. Das hängt doch immer zusammen.
    Was Kind- und altersgerechte Rechte und Pflichten konkret bedeuten ist ein weiteres, spannendes Thema.
    Gesetze haben wir gute. Wir haben wie du schreibst ein Umsetzungsdefizit.
    Das Ziel unsere Kinder gut zu fördern und schützen, das mir auch unter den Nägeln brennt, erreichen wir wirkungsvoller, durch die Stärkung der Eltern und Familien durch frühe und konkrete Angebote.

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    • Vielen Dank Almuth. Ja, die Frage nach der Förderung von Eltern ist auf alle Fälle der richtige Weg! Da bin ganz bei dir und das ist ja auch ein Punkt in der Frage der Kinderrecht, wie zum Beispiel der „Frühe Hilfen“ deutlich wird. Es geht eben nicht darum die Eltern zu schwächen, sondern die Kinder zu stärken. Mit der “Angst vor der Frühsexualisierung” da habe ich fürchte ich recht, sowohl was die Umfragen angeht als auch was man sich dazu auf der HP “Demo für alle” anhören kann….

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    • Wir sind in Summe gut aufgestellt. Ein Teil der Kinder in unserem Land allerdings nicht. Deren Eltern will kein Gesetzgeber das Recht zur Sexualerziehung aberkennen. Diese Eltern, bzw ihre Kinder haben andere Probleme. Bisher kann die Öffentlichkeit (der Staat) die Rechte, die Unversehrtheit, der Kinder nicht gewährleisten. Er kann erst eingreifen, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. In der Regel hat dann bereits ein durch die Eltern verantwortetes traumatisches Ereignis stattgefunden. Coachingangebote sowie Trainings zur macht- und gewaltfreien Konfliktlösung sind bei einigen Erziehungsberechtigten weltfremd. Tatsächlich gibt es Fälle, in denen eine “Bevormundung der Eltern” zum Vorteil der weiteren Entwicklung des Kindes angezeigt ist.
      Hier treffen wohl zwei unterschiedliche Milieus, mit begrenzter Kenntnis des jeweils anderen, aufeinander.Es ist ein Irrtum zu meinen, viele Unterstützungsangebote würden die Not der Kinder reduzieren. Die kommunalen Angebote sind Legion, dennoch nehmen Problemlagen zu.
      Ob die Aufnahme der Kinderrechte in das GG die Lösung ist, vermag ich nicht zu sagen. Allerdings halte ich die angstbesetzte Haltung der Evangelikalen diesbezüglich für symptomatisch und wenig hilfreich.
      Nach fast 40 Jahren in der konservativen Blase meine ich, es würde den Evangelikalen gut anstehen, Math.7.1ff zu leben. Die Studie des Kriminologen Christian Pfeiffer „Christliche Religiosität und elterliche Gewalt“ sollte genug Anlass zur Selbstkritik geben. Allerdings scheint das nicht die Stärke des christlich-konservativen Lagers zu sein, was aus einschlägigen Reaktionen auf die Studie hervorgeht und wohl Hansjörg Hemminger ähnlich sieht.

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  4. Ein Zwiespältiges Unterfangen. Ich sehe die Lage anders. Als Mitarbeiter im Jugendamt stelle ich eher fest, daß Eltern ihre Pflichten nicht nachkommen und die Kinder sich gerne hinter ihren Eltern verstecken. Einen Gewinn aus den sog. Kinderrechten ist für mich nicht erkennbar. Zudem ist m.E. Die psychische Gewalt höher aber kaum fassbar. Nicht mal die betroffenen Kinder können es empfinden. Außerdem die Vernachlässigung von Kinderpflege. Wie soll dieses Gesetz helfen. Ich wünsche mir einen anderen Ansatz der überforderte Eltern stärkt. Ich befürchte eher eine Schwächung der Gesellschaft weil weitere Verantwortung weg genommen wird und verlagert wird in anonyme staatliche Hände.

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    • Ja, kann ich verstehen, und auch in der Frage sind wir uns einig: Wie können wir “überforderte Eltern” stärken? Und ich würde jetzt einfügen: auch die Kinder! Sie sollen weder bei Eltern noch bei Jugendamt ausschließlich “Objekt” sein und ja, ich verstehe deine Frage, dass Kinder natürlich ihre Lage nicht immer einschätzen können und doch haben sie Bedürfnisse, die ernst genommen werden sollten und hier greifen die Kinderrechte aus meiner Sicht konkret und auch hilfreich ein.

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  5. Ich teile sehr wohl die Befürchtungen der Kritiker des Vorhabens, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Schon jetzt gibt es vernünftige und ausgewogene Gesetze, welche das Wohl von Kindern schützen. Hat man aber mit solchen Familien zu tun, bemerkt man schnell, wie löchrig und häufig suboptimal die Begleitung der hilfsbedürftigen Familien erfolgt (da zu wenig Personal in den Ämtern, zu hohe Fallzahlen, fehlende Pflegefamilien …), obwohl vielerlei Hilfen zur Erziehung möglich und angedacht sind. Hinzu kommt natürlich auch häufig eine geringe Bereitschaft zur Kooperation der betroffenen Eltern und einfach viele Defizite dieser, zumeist begündet in deren eigener Biografie. Der Staat sollte sich bemühen, diesen schwachen Familien und betroffenen Kindern die Hilfe in ausreichender Qualität zu garantieren, was jetzt schon seine Pflicht ist. Ich weiß nicht, warum Sie Vorbehalte gegen evangelikale Christen haben, obwohl Sie an einer Hochschule unterrichten, an der sehr viele Studenten und Schüler aus solchen Familien kommen dürften (inklusive meiner Tochter). Ich finde, wenn man sich die öffentlichen Debatten wie Gender-Mainstream, Diskussionen über Abtreibung, Sexualität (wo es mehr darum geht, Konsequenzen wie sexuell übertragbare Krankheiten (siehe die Plakataktionen von der BzGA) und Schwangerschaft zu vermeiden, als darum, seinem einen Partner treu zu sein und evtl. zu warten bis zur Ehe, dann widerspricht das zutiefst den Moralvorstellungen von gläubigen Christen, die ihre Bibel noch ernst nehmen. Aus diesem Grund fürchtet man selbstverständlich ein “Mehr-hinein-Regieren” des Staates in die eigene Familie. Ich kenne sehr viele evangelikale Familien, die in wertschätzender Art und Weise mit ihren Kindern umgehen, wo mir nichts von körperlicher Gewaltanwendung bekannt ist. Sicherlich gibt es auch in solchen Familien Schwachstellen – wie das wohl alle venünftigen, selbstreflektierten Eltern von ihrer eigenen Familie sagen würden – aber ich wage zu bezweifeln, dass in deutschen evangelikalen Familien ein überdurchschnittliches Problem mit Gewalt gegen Kinder existiert. Sicherlich gibt es auch Gruppierungen, die aufgrund ihrer Herkunft und strengen althergebrachten Lehre, tatsächlich ein Problem damit haben – aber wie gesagt, dafür gibt es ausreichend gesetzlich geregelten Handlungsspielraum für den Staat schon jetzt. Herr Faix – ich stamme aus der DDR und habe mitbekommen, wie staatliche Einflussnahme aussieht – und da würde ich auch unserer BRD nicht gerne mehr Spielraum einräumen. Ein, wie ich finde, gesundes Maß an Misstrauen gegenüber staatlicher Gewalt trage ich durch meine Herkunft in mir. Deshalb stehe ich voll hinter den von Ihnen genannten Organisationen, die sich gegen die Grundgesetzänderung stark machen. Im Punkt Familienpolitik finde ich die AfD auch akzeptabel (in anderen Punkten und Äußerungen ihrer Mitglieder selbstverständlich nicht).

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  6. Damaris

    Danke für die Einordnung!
    Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob und wie die Rechte von Kindern umgesetzt werden (aka in welche Familie ein Kind geboren wird).

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